Das ist ihr Recht seit 01. Januar ’17

Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt von 8,50 auf 8,84 Euro je Stunde. Auf die Steigerung um 34 Cent hatte sich eine Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verständigt.

Elektronische Ladenkassen werden Pflicht
Unternehmer sollten nach Angaben des Steuerzahlerbundes ab 2017 nur noch elektronische Ladenkassen einsetzen, die Einzeldaten speichern können und einen Datenexport ermöglichen. Denn am 31. Dezember 2016 läuft die aus dem Jahr 2010 stammende Übergangsregel für diese Kassenmodelle aus. Werden die alten Kassen weiter eingesetzt, bestehe ab dem Jahr 2017 die Gefahr, dass die Finanzverwaltung Umsätze hinzuschätze.

Zusätzlicher Feiertag
Aus Anlass des Reformationsjubiläums ist der 31. Oktober 2017 bundesweit einmalig ein Feiertag. An diesem Tag jährt sich die Veröffentlichung von Martin Luthers Thesen zum 500. Mal.

Fernsehen

Etliche Bürger, die ihr Programm noch über Antenne empfangen, müssen sich im Frühjahr umstellen. In der Nacht zum 29. März 2017 wird das Sendesignal in vielen Regionen vom bisherigen Standard DVB-T auf den neuen Standard DVB-T2 HD umgestellt. Wer dafür nicht vorgesorgt und sich etwa eine zusätzliche Settop-Box besorgt hat, wird dann über das digitale Antennen-Fernsehen keinen Empfang mehr haben. Mit der Umstellung wird es erstmals möglich sein, Fernsehen über Antenne in HD-Qualität zu empfangen. Bis Mitte 2019 soll die Umstellung bundesweit abgeschlossen sein. In ersten Ballungsgebieten sind sechs Programme in DVB-T2 HD bereits seit Mai im Testbetrieb verfügbar.

Kabel-Fernsehen

Änderungen gibt es aber auch für etliche Kabel-TV-Kunden. Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia schaltet sein analoges im Juni 2017 vollständig ab. Ab dem 1. Juni wird das Kabel-TV-Angebot nur noch digital ausgeliefert. Zum Empfang ist dann ein Digital-Empfänger oder ein Flachbildfernseher mit integriertem Kabeltuner nötig. Nach Angaben des Senders nutzen allerdings schon heute 85 Prozent der Kunden das deutlich umfangreichere Digitalangebot.

Telefongebühren

Gute Nachricht für Urlauber: Die Roaming-Gebühren für das Telefonieren und Surfen im EU-Ausland sollen nach den Plänen der EU-Kommission im Juni 2017 abgeschafft werden. Allerdings haben die Pläne noch nicht alle Hürden genommen.

Gesundheit

Ab dem 1. Juli übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten einer Videosprechstunde mit dem Arzt. Mit dem so genannten E-Health-Gesetz wird dies Angebot Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Die Nutzung der Beratung via Internet sei aber kein Muss, sondern für die Patienten freiwillig, betont die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Neue Eckwerte für Einkommenssteuertarif

Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden ausgeweitet, so dass einige Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen. Damit wird die Mehrbelastung aus dem Zusammenspiel von Inflation, Gehaltserhöhung und progressiver Besteuerung ausgeglichen und so der Effekt der „kalten Progression“ eingedämmt. Der Steuersatz fängt mit 14 Prozent an bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 8.821 Euro (Ledige/2017) und steigt dann mit dem Einkommen allmählich an bis auf 42 Prozent ab 54.058 Euro.

Staubsauger

Bei Staubsaugern wird die Leistung noch einmal gekappt. Ab dem 1. September dürfen Staubsauger nach den Energiespar-Vorgaben aus Brüssel nur noch eine maximale Stromaufnahmeleistung von 900 Watt haben. Bisher sind es 1600 Watt.

Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag steigen *
Der Kinderfreibetrag von insgesamt 7248 Euro wird im ersten Schritt um 108 Euro erhöht. Für Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei. Das Kindergeld soll um monatlich zwei Euro pro Kind steigen. Für die ersten beiden Kinder beträgt es dann monatlich je 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es jeweils 223 Euro. Wer wenig verdient, bekommt einen Kinderzuschlag. Er wird Anfang 2017 um 10 Euro auf je 170 je Monat erhöht.

Unterhaltskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen

Unterhaltskosten für einen Dritten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Für das Jahr 2017 sind nach Angaben des Steuerzahlerbundes maximal 8.820 Euro abziehbar und damit 168 Euro mehr als für 2016.

 

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